Datenschutz: Entwarnung für Vereine

DSGVO: Viele Interessierte bei Infoveranstaltung der Kreis-SPD

Seit dem 25. Mai gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Bei vielen Vereinen rufen die neuen Regeln Verunsicherung hervor. Der SPD-Kreisverband informierte auf einer Veranstaltung interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Referent war Datenschutzexperte und Jurist Dr. Rolf Meier. Gleich zu Beginn räumte er viele Gerüchte und Missverständnisse aus dem Weg. Es kursierten Zahlen wie 20 Millionen Euro Bußgelder, mit denen bei Verstößen gerechnet werden müsse. Der Fachmann konnte aber beruhigen: „Im Fokus der neuen Verordnung stehen nicht der Kegelclub oder der Schützenverein. Bußgelder und Abmahnungen sind Instrumente des wirtschaftlichen Wettbewerbs, das trifft auf Vereine also gar nicht zu.“ Zwar müsse man als Vereinsvorstand mit personenbezogenen Daten sorgsam umgehen, zu vorher bereits geltenden Datenschutzregeln habe sich aber gar nicht viel geändert. Meier: „Intuitiv werden die meisten ohnehin schon vieles getan haben, was datenschutzrechtlich erforderlich ist. Ordner sind in Aktenschränken abgeschlossen, Computer sind passwortgeschützt, da fordert die neue Verordnung gar nicht viel Neues.“ Ein weiteres Missverständnis sei es, dass Vereine einen Datenschutzbeauftragten brauchten. Dies sei nur der Fall, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung von Mitgliederdaten beschäftigt seien. Auch das betreffe gemeinnützige Vereine in der Regel nicht. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sei fast immer unproblematisch. Sie ergebe sich aus der Verordnung selbst, könne aber auch aus einem berechtigten Interesse, zum Beispiel dem Erfüllen des Vereinszwecks, abgeleitet werden. Bei der Datenerhebung sind die betroffenen zwar über den Umgang mit den Daten zu informieren, diese Informationspflicht gelte aber nicht für Daten, die vor dem 25. Mai erhoben wurden. Entsprechende vorher erteilte Einwilligungen gelten fort. Neu sei aber, dass ein Verarbeitungsverzeichnis geführt werden müsse. Dazu gebe es aber sehr gute Vorlagen auf den Internetseiten verschiedener Landesdatenschutzbeauftragter.

Für große Unsicherheit sorgt immer wieder das Thema Fotos. Auch hier konnte der erfahrene Jurist Entwarnung geben: „Wer Fotos macht, braucht grundsätzlich eine Einwilligung des Fotografierten, da hat sich gar nichts geändert. Aber natürlich gibt es Ausnahmen. Sind die Personen nur Beiwerk, zum Beispiel beim Fotografieren von Sehenswürdigkeiten, dann ist keine Einwilligung erforderlich. Auch auf Versammlungen und Veranstaltungen dürfen grundsätzlich Anwesende fotografiert werden.“ Wenn jemand aber ausdrücklich nicht fotografiert werden wolle, so sei dies zu berücksichtigen. Meier empfiehlt daher, die Anwesenden zu informieren, welche Fotos zu welchem Zweck aufgenommen werden.

Der SPD-Kreisvorsitzende Benedikt Oster ist mit der Veranstaltung sehr zufrieden: „Die Leute sind froh, dass sie wichtige Informationen bekommen. Es kursieren leider sehr viele Gerüchte, die unser Referent heute zum Glück aus dem Weg schaffen konnte.“, so Oster.

Interessierte können ihre Fragen rund um das Thema Datenschutz jederzeit an den SPD-Kreisverband unter info@spd-cochem-zell.de richten.

Foto: Christian Simon