Vorschriften für Karnevalsumzüge – Benedikt Oster informierte
Die Karnevalszeit steht vor der Tür. In vielen Gemeinden im Landkreis planen die Karnevalsvereine Umzüge. Groß ist die Freude, wenn sich viele Gruppen mit ihren Motivwägen daran beteiligen. Die Wagenbauer und die Veranstalter müssen bei den Vorbereitungen jedoch einiges beachten. Der Landtagsabgeordnete Benedikt Oster lud alle Karnevalsvereine zu einer Informationsveranstaltung ein. Diplom-Ingenieur Hermann Jakobs vom TÜV Rheinland hielt einen interessanten Vortrag mit vielen Beispielen, an denen sich die Karnevalisten orientieren konnten, welche baulichen Veränderungen erlaubt sind und bei welchen der TÜV ein Veto einlegt. Zu Gast waren auch Vertreter der Ordnungsämter aller Verbandsgemeinden. Die Verwaltungen sind für die Genehmigungen der Karnevalsumzüge verantwortlich und konnten den Anwesenden auch einige Fragen beantworten.
Die meisten Fragen wurden jedoch direkt an den TÜV-Sachverständigen gestellt. So erfuhren die Wagenbauer beispielsweise, dass jeder Anhänger übe reine Betriebserlaubnis verfügen muss. Liegt diese nicht schriftlich vor, ist dies meist kein großes Problem. Ob eine Betriebserlaubnis vorliegt, lässt sich auch anhand des Typenschildes oder der Fahrgestellnummer nachvollziehen. Werden mit dem Anhänger Personen befördert, muss immer ein Gutachten vorliegen. Dieses kann aber nicht nur der TÜV, sondern auch andere amtliche Sachverständigen beispielsweise von Dekra, GTÜ oder KÜS ausgestellt werden. Ein Anhänger muss nicht zwangsläufig mit einer Bremse ausgestattet sein. Abhängig vom Gewicht des Anhängers und der Zugmaschine und nach Beschaffenheit der Umzugsroute können auch ungebremste Anhänger zulässig sein. Eine solche Ausnahme muss aber durch einen Sachverständigen begutachtet werden.
Benedikt Oster freute sich über den gelungenen Abend: „Karneval ist in unserer Region ein sehr wichtiges Brauchtum. Daher ist es mir sehr daran gelegen, dass in Zukunft weiterhin viele Karnevalsumzüge und Veranstaltungen stattfinden können. Der große Andrang auf der Info-Veranstaltung hat gezeigt, dass die Karnevalisten sich nicht immer sicher sind, was genau erlaubt ist und was nicht. Es ist wichtig, dass die Vereine viele Informationen bekommen, die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit weiterhelfen.“
Oster bot daher auch allen Vereinen und Interessierten an, weitere Fragen an sein Bürgerbüro zu richten. Diese werde man dann gebündelt an den TÜV Rheinland weitergeben.